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   BSG, 11.03.1999 - B 13 RJ 71/97 R   

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BSG, 11.03.1999 - B 13 RJ 71/97 R (https://dejure.org/1999,9090)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1999 - B 13 RJ 71/97 R (https://dejure.org/1999,9090)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1999 - B 13 RJ 71/97 R (https://dejure.org/1999,9090)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 96
 
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Wird zitiert von ... (93)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisantrag nach § 109 SGG - einmaliges

    Es genüge vielmehr generell die Feststellung, dass das Restleistungsvermögen des Versicherten körperliche Verrichtungen erlaube, die in ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert werden (BSG, Urteil vom 11.03.1999 - B 13 RJ 71/97 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - L 11 R 4243/10

    Erwerbsminderungsrente - sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchung durch

    Aus ihnen ergeben sich damit weder schwere spezifische Leistungsbehinderungen noch stellen die qualitativen Leistungseinschränkungen eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 1999 - B 13 RJ 71/97 R) dar.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Prüfung, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, erfolgt zweckmäßigerweise in zwei Schritten (vgl. Urteil des BSG vom 11. März 1999, Az.: B 13 RJ 71/97 R = Neue Zeitschrift für Sozialrecht - NZS - 2000, 96 [97] ): Zuerst ist zu beurteilen, ob das Restleistungsvermögen dem Versicherten körperliche Verrichtungen (wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw.) erlaubt, die bei ungelernten Tätigkeiten gefordert zu werden pflegen.
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